§ 1 Allgemeines
(1) Diese Beitragsordnung regelt die Höhe, Fälligkeit und Zahlungsweise der Mitgliedsbeiträge des Vereins Forum für wehrhafte Demokratie e.V.
(2) Sie basiert auf den Regelungen der Satzung des Vereins § 9.
(3) Änderungen der Beitragsordnung können durch Beschluss der Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit erfolgen.
§ 2 Grundsätze der Beitragsregelung
Der Verein verfolgt gemeinnützige Zwecke im Sinne des § 52 AO und ist daher verpflichtet, seine Mittel ausschließlich für die satzungsgemäßen Zwecke zu verwenden. Die Mitgliedsbeiträge sind zweckgebundene Einnahmen des Vereins und dienen der Finanzierung seiner gemeinnützigen Aufgaben. Mitgliedsbeiträge stellen eine unverzichtbare finanzielle Grundlage für die Erfüllung der Vereinszwecke dar und sind daher von allen Mitgliedern zu entrichten. Vor diesem Hintergrund hat die Mitgliederversammlung von Forum für wehrhafte Demokratie e.V. am 29.04.2025 diese Beitragsordnung beschlossen. Sie wird durch Ankündigung auf der Website bekannt gemacht und tritt damit in Kraft. Mitglieder, die nach Inkrafttreten der Beitragsordnung dem Verein beitreten, wird die Beitragsordnung mit der Beitrittserklärung ausgehändigt. Sie ist damit auch für diese Mitglieder verbindlich.
§ 3 Beitragspflicht und Fälligkeit
Jedes Mitglied ist zur Zahlung eines jährlichen Mitgliedsbeitrags verpflichtet. Die Beitragssätze gelten jeweils ab dem Quartal, das auf die Mitgliederversammlung folgt, in der die Beiträge beschlossen wurden. Der Mitgliedsbeitrag wird jährlich entrichtet. Er wird im Jahr 2025 nach Anerkennung der Gemeinnützigkeit, ab dem Jahr 2026 bis spätestens zum 01.05. des Kalenderjahres eingezahlt. Unabhängig vom Datum des Beitritts oder des Ausscheidens eines Mitglieds wird für jedes angefangene Kalenderjahr der volle Mitgliedsbeitrag geschuldet. In begründeten Härtefällen kann der Vorstand auf Antrag eine Ratenzahlung oder Stundung des Beitrags gewähren. Mitglieder, die dem Verein kein SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben, erhalten eine Rechnung, die innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt bezahlt werden muss. Bei verspäteter Beitragszahlung werden Mahngebühren erhoben. Mitglieder, die dem Verein ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben, sind dafür verantwortlich, dass das angegebene Konto bei Einzug der Beiträge die entsprechende Deckung aufweist. Kommt es zu Rückbelastungen, werden die hierbei entstehenden Kosten dem Mitglied in Rechnung gestellt. Die Mitglieder haben dem Verein Anschriften- und Kontenänderungen umgehend schriftlich mitzuteilen. Die Mitteilung ist an den Vorstand zu richten. Sollten dem Verein durch verspätete oder nicht mitgeteilte Änderungen Kosten entstehen, werden diese dem Mitglied in Rechnung gestellt. Der Mitgliedsbeitrag deckt keine Kosten (z. B. Kursgebühren, Eintrittsgelder usw.) für Sonderveranstaltungen des Vereins ab.
§ 4 Höhe der Mitgliedsbeiträge
(1) Die Höhe der Mitgliedsbeiträge wird durch die Mitgliederversammlung festgelegt. Zur Festlegung der Beitragshöhe und -fälligkeit ist eine einfache Mehrheit der in der Mitgliederversammlung anwesenden Stimmberechtigten Vereinsmitglieder erforderlich.
(2) Die aktuellen Beitragssätze betragen:
• Ordentliche Mitglieder: mind. 60€ pro Jahr
• Studierende/Auszubildende/Sozialhilfeempfänger: mind. 30€ pro Jahr (Nachweis erforderlich)
• Juristische Personen (Unternehmen, Institutionen): mind. 100€ pro Jahr
(3) Der Vorstand kann in begründeten Fällen eine Beitragsbefreiung oder -ermäßigung beschließen.
§ 5 Zahlungsweise
(1) Die Mitgliedsbeiträge sind per Banküberweisung oder Lastschriftverfahren auf das Vereinskonto zu entrichten, sobald und wenn der Vorstand ein SEPA-fähiges Konto eingerichtet hat.
Kontoinhaber: Forum für wehrhafte Demokratie e.V.
IBAN: [IBAN]
BIC: [BIC]
Verwendungszweck: „Mitgliedsbeitrag für [Jahr], Name des Mitglieds“
(2) Eine Spendenbescheinigung für Mitgliedsbeiträge kann auf Wunsch ausgestellt werden, sofern die steuerlichen Voraussetzungen nach Erlangen der Gemeinnützigkeit erfüllt sind.
§ 6 Folgen ausbleibender Zahlung
(1) Mitglieder, die ihren Beitrag trotz zweimaliger schriftlicher Mahnung nicht entrichten, können durch Beschluss des Vorstands aus dem Verein ausgeschlossen werden.
§ 7 Inkrafttreten
Diese Beitragsordnung wurde durch die Mitgliederversammlung am 29.04.2025 beschlossen und tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.